Informationen zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen - MDK
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist der sozialmedizinische und pflegefachliche Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Im gesetzlichen Auftrag unterstützt er die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen. Der MDK hat dabei die Aufgabe, die medizinischen und pflegerischen Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zu beantworten und ihnen dadurch eine medizinische Grundlage für ihre leistungsrechtlichen Entscheidungen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus überprüft der MDK in bestimmten Fällen aus medizinischer Sicht die Richtigkeit der Abrechnungen der Krankenhäuser. Weiterhin beauftragen die Pflegekassen den MDK mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) vorliegt. Zudem führt der MDK im Auftrag der Pflegekassen Einzelfallbegutachtungen, Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen sowie sozialmedizinische Beratungsleistungen durch.
Hier geben wir Ihnen noch einen kleinen Überblick, wie so eine Pflegebegutachtung abläuft und wie Sie sich auf den Besuch des MDK vorbereiten können.